RUB klärt offene Verfahren mit Wissenschaftlichem Personalrat

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„Mit dieser einvernehmlichen Einigung haben wir ein positives Signal für die Zukunft gesetzt“, sagt Regierungsrätin Sabine Sonneborn (Justitiariat der RUB): Gestern und heute wurden elf offene Verfahren mit dem Wissenschaftlichen Personalrat der RUB (WPR) außergerichtlich geklärt.
Bochum, 03.03.2004
Nr. 69
Positives Signal gesetzt
Verfahren mit wissenschaftlichem Personalrat geklärt
Außergerichtliche Einigung in der RUB
„Mit dieser einvernehmlichen Einigung haben wir ein positives Signal für die Zukunft gesetzt“, sagt Regierungsrätin Sabine Sonneborn (Justitiariat der RUB): Gestern und heute wurden elf offene Verfahren mit dem Wissenschaftlichen Personalrat der RUB (WPR) außergerichtlich geklärt. Die Initiative dazu kam vom zuständigen Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Dr. Bernd Andrick, der die Sitzungen im Senatsaal der RUB leitete.
Anhängige „Kollektivangelegenheiten“
Die anhängigen Verfahren, die überwiegend aus den Jahren 1997 bis 1999 stammen, sind so genannte „Kollektivangelegenheiten“ zwischen dem WPR und der Dienststellenleitung, sprich dem Rektor der RUB. Dabei geht es um Beteiligungsrechte des WPR, zum Beispiel bei der Umsetzung der DFG-Vorgaben über „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ in eine RUB-interne Leitlinie.
Alle Streitpunkte vom Tisch
Elf solcher offener Verfahren konnten das Justitiariat der RUB, Rektor Prof. Dr.-Ing. Gerhard Wagner und Kanzler Gerhard Möller bereits im Februar 2004 intern mit dem WPR klären. Weitere elf offene Verfahren wurden gestern und heute in der RUB erledigt. Damit sind bis auf zwei Verfahren am Oberverwaltungsgericht Münster alle Streitpunkte zwischen WPR und Hochschulleitung vom Tisch. Sabine Sonneborn bezeichnet dies als „einvernehmliche Gesamtlösung“, auf der man in Zukunft konstruktiv aufbauen könne.
Weitere Informationen
Regierungsrätin Sabine Sonneborn, Justitiariat der Ruhr-Universität Bochum, UV 3/358, Tel. 0234/32-22932, E-Mail: sabine.sonneborn@uv.rub.de